Die IUZB hat auf ihrer Website eine Übersicht der drei Kleinen Anfragen der
Abgeordneten Frau Heidi Kosche in Sachen
“Transparenz beim zahnärztlichen Nachtnotfalldienst
am Vivantes Klinikum Friedrichshain”
veröffentlicht. Bitte h i e r .
Die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz,
Frau Katrin Lompscher, teilte am 20. Mai 2008 mit,
dass die Aufsichtsbehörde unverzüglich eine Prüfung eingeleitet hat.
Geordnete Hintergrundinformationen finden Sie im BZF.
Wir hatten ja bereits darüber berichtet, die IUZB hat das Urteil jetzt auf ihrer Website zusammen mit einer eigenen Bewertung veröffentlicht.
Bitte lesen Sie h i e r .
Das Urteil beschäftigt sich außerdem mit der Frage der Bedeutung von § 16 Schweigepflicht der Satzung der KZV Berlin und setzt diesen “bloß satzungsrechtlichen Anspruch“, wie das Landgericht Berlin unter anderem ausführt, in Beziehung zur grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit nach Artikel 5 (1) Grundgesetz.
Das Urteil ist zu begrüßen!
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZV Berlin K.d.ö.R. haben den Vorstandsvorsitzenden der IUZB e. V. unter anderem wegen der vermeintlichen Verletzung ihrer allgemeinen Persönlichkeitsrechte vor dem Landgericht Berlin verklagt – und die Klage verloren, wie die IUZB unter Beifügung des Urteils (LG Berlin, Az 27 O 620/08 vom 17.07.2008) auf ihrer Website mitteilt.
Streitgegenstand waren Passagen in einem Offenen Brief der IUZB vom 09.05.2008 an die Vorsitzende und den stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung der KZV Berlin.
IUZB, 05.08.2008:
“LG Berlin: Mitglieder der KZV Berlin dürfen vom Vorstand Rechenschaft verlangen !”
Die Fraktion Gesundheit begrüßt die Klageabweisung der 27. Kammer des Berliner Landgerichts !
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Die Berliner Morgenpost hat am 26.07.2008 einen Artikel zum Thema Nachtnotfalldienst veröffentlicht:
“Justiz beschäftigt sich mit Zahnärzten“
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Betrifft: Nachtnofalldienst im Vivantes Klinikum im Friedrichshain:
Die IUZB stellt auf Ihrer Website die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung vor dem 7. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.07.2008 zur Verfügung.
LINK zur Website der IUZB e.V.
Herr Gerber hat in einem Blog Denkmodelle einen Kurzbericht von der Verhandlung KZV Berlin ./. IUZB vom 17.07.2008 veröffentlicht:
“Rechnungsprüfungsbericht 2005 der KZV Berlin darf im Internet veröffentlicht werden !”
Die IUZB hat auf ihrer Website angekündigt, das Urteil nach Vorlage ebenfalls im Internet “zur Verfügung” zu stellen.
Zu letzterem bitte von uns noch der Hinweis, dass im mündlichen Sachvortrag sinngemäß darauf hingewiesen wurde, dass die Geschehnisse in Berlin mittlerweile im gesamten Berufsstand Interesse finden. Veröffentlichungen über das Internet stellen das sinnvollste Mittel dar, um die Informationsbedürfnisse von Kolleginnen und Kollegen in ganz Deutschland zu befriedigen.
1. IUZB Pressemitteilung vom 16.07.2008:
“Nachtnotfalldienst im Krankenhaus am Friedrichshain – Rechtswidrige Ermächtigung”
2. Weblog Herr Dr. Helmut Dohmeier, 17.07.2008:
“Zahnärztliche Selbstverwaltung nach Gutsherrenart: Vorsitzende der Vertreterversammlung beschließt, dass die VV nicht beschlußfähig ist”
3. Weblog Herr Dr. Helmut Dohmeier, 08.07.2008:
“Qualitätsmanagement – CD der KZV Berlin“
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