Fraktion Gesundheit – Berliner Zahnärzteschaft

Weihnachtswünsche

Sonntag, 21. Dezember 2008 von admin

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Ein frohes Weihnachtsfest weihnb-1

und einen guten Rutsch in’s Jahr 2009,

wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser,

die Mitglieder der

……………….. Fraktion Gesundheit

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Peter Scharf im Interview: Soizialbarometer Zähne

Sonntag, 14. Dezember 2008 von admin

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Versorgung verbessern
Sozialbarometer Zähne

Weil Zahnersatz hierzulande für manche unbezahlbar ist, kann Zahnersatz aus Billigländern eine Alternative sein. Doch:
“Eine sozialverträgliche Lösung muss im Land gesucht werden”

taz: Herr Scharf, ist der Zahntourismus nach Polen, Litauen, Ungarn oder Bulgarien eine Konkurrenz auf dem globalen Markt des Gesundheitstourismus für in Deutschland niedergelassene Zahnärzte?

Peter Scharf: Nein, dazu ist der Anteil von einem Prozent zu gering. Im Gegenteil, das entlastet mein Gewissen, weil ich sehe, dass ich sozial Schwache hier nicht entsprechend versorgen könnte.

taz: Die AOK Brandenburg hat ein Abkommen geschlossen mit Praxen an der polnischen Grenze und mit Vertragsärzten hier in Deutschland, die diese Patienten weiterbehandeln. Ist das ein Modell?

Peter Scharf: Ja, das ist ein Modell für ein Land, das nicht bereit ist, ausreichend Gelder zur Verfügung zu stellen, um seine eigenen Bürger angemessen zu versorgen.

taz: Was meinen Sie konkret?

Peter Scharf: Vor allem in den Siebzigerjahren wurden sehr viele Kronen und Brücken eingesetzt. Diese gehen mit der Zeit aber kaputt und man muss sie entfernen, um einen Behandlungsplan zu erstellen. Die provisorische Versorgung, die dann notwendig wird, bezahlt die Krankenkasse nicht mehr. So eine provisorische Brücke ist aber sehr teuer. Sie kostet zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Das können viele Leute nicht bezahlen. Nun ist es so, dass in diesen Ländern die richtige Versorgung möglicherweise preiswerter ist als die provisorische Brücke hier.

taz: Haben Sie Erfahrung mit Problemen bei Zahnbehandlung im Ausland?

Peter Scharf: Ein Patient, der sich auf den Philippinen behandeln hat lassen, hatte schwerste gesundheitliche Probleme, weil ein Billigmetall verwendet worden war, das hochgradig giftig war. Das Problem liegt darin, dass man nicht weiß, ob eine verlässliche Behandlung durchgeführt wird. Schwierig wird es auch, wenn irgendwelche unerwarteten Komplikationen entstehen. Dann wollen manche Patienten nicht mehr dorthin zurück. So entstehen vielleicht noch höhere Kosten, als sie vorher da waren. Hinzu kommt, dass man diese Ärzte und Kliniken nur schwierig regresspflichtig machen kann.

taz: Es gibt aber auch hierzulande Praxen und Zahnärzte, die schlecht behandeln …

Peter Scharf: Aber diese kann man zur Rechenschaft ziehen. Das ist im Ausland schwierig. Und oft können gerade die Leute, die gezwungen sind, ins Ausland zur Behandlung zu gehen, ihre Rechte nicht durchsetzen.

taz: Wie ist es mit den Materialien, die verwendet werden?

Peter Scharf: Das ist schon hier schwierig für Zahnärzte und Ärzte nachzuvollziehen, ob mit hochwertigen Materialien gearbeitet wird. Für den Patienten ist es schon gar nicht nachvollziehbar. Wir diskutieren bei uns inzwischen einen Nachweis, der für alle Materialien erbracht werden muss. Für keramische Materialien zum Beispiel der Nachweis, wo diese abgebaut werden, weil manche Keramiken strahlungsintensiv sind.

taz: Würden Sie der AOK empfehlen, mit weiteren Ländern Abkommen zu schließen? Möglichst in schöner Landschaft, damit bei entsprechender Wartezeit für die neuen Zähne auch ein schöner Urlaub drin ist?

Peter Scharf: Urlaub ist ja auch nötig, um die Arbeitskraft zu regenerieren. Wenn es nicht anders geht, sind das sicher Initiativen, die momentan eine Entlastung für die Patienten bringen könnten. Aber eine Lösung ist das nicht. Gelöst werden müssen die Probleme im Land. Da müssen alle Kräfte ringen, um zu einer sozialverträglichen Lösung zu kommen. Also zu einer ausreichenden Bezahlung der Zahnärzte und zu einer guten Versorgung der Patienten.

taz: Was ist für Sie das Dringendste?

Peter Scharf: Dass das Niveau wieder angehoben wird. Beispielsweise bei der provisorischen Versorgung, denn man kann in diesem Land noch nicht mit Zahnlücken herumlaufen, ohne sozial geächtet zu werden.

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Das Interview erschien in der TAZ am 13.12.2008

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Winnetou Kampmann: VZB Klageaufrufe – eine Klarstellung

Sonntag, 14. Dezember 2008 von admin

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MBZ 12-2008 Klarstellung

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Aktuelle Diskussion über Reformen in der zahnärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung

Mittwoch, 03. Dezember 2008 von admin

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VDZM:
30 Jahre Oppositionsarbeit in der Gesundheits- und Berufspolitik

Aktuelle Diskussion über Reformen in der zahnärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung

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Marburg/Bonn, 2. Dezember 2008. An den Ort ihrer Gründung, nach Marburg an der Lahn, ist die seit 1978 bestehende Vereinigung Demokratische Zahnmedizin e.V. (VDZM) mit ihrer diesjährigen Herbsttagung zurückgekehrt, um das Jubiläum zu würdigen und die nächsten Aufgaben in den Blick zu nehmen. Konsequent nach dem Motto „Mit der Ausbildung fängt alles an“ befasste sich die Jubiläumstagung in Marburg mit dem Thema der aktuellen Reformen der Zahnmedizin-Ausbildung, der Weiterbildung und des postgraduierten Studiums. Als Gastreferent stellte Prof. Dr. Detlef Heidemann, Frankfurt, alternierender Vorsitzender der Vereinigung der Hochschullehrer in der Zahn- Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK), die aktuellen Konzepte aus Sicht der Hochschullehrer dar.

Mitglieder der Vereinigung hatten sich schon seit den späten 1960er und in den 70er Jahren im Rahmen der Fachschafts- und Studentenbewegung für eine Studienreform in der Zahnmedizin eingesetzt, die als Novellierung der Approbationsordnung bekanntlich bis heute auf sich warten lässt. Erklärtes Ziel war die Umsteuerung der Zahnmedizin in Ausbildung und Beruf von der Spätfolgenbehandlung auf die Prävention, insbesondere mittels der Förderung von Jugendzahnpflege und Gruppenprophylaxe.

Folgerichtig begrüßten deshalb die Teilnehmer, dass der Reformentwurf zur Approbationsordnung etliche Ideen der VDZM/DAZ Arbeitsgruppe Studienreform aufgenommen hat wie weniger Zahntechnik – mehr Prävention und Patientenbehandlung, Ermöglichung von Modellstudiengängen, Einrichtung von integrierten Kursen. Kritisiert wurde allerdings die schematische Übernahme des Vorklinischen Studiums aus der Medizin und dass zu wenig Raum für Kinderzahnheilkunde, Psychologie, für Behandlungsplanung, wissenschaftliches Arbeiten und Gesundheitswissenschaften vorgesehen ist. Nachbesserungsbedarf bestehe also weiterhin, aber man war sich einig, dass die neue Approbationsordnung nun endlich verabschiedet werden sollte.

In Sachen postgraduierte Ausbildung und Weiterbildung prallten die Meinungen heftiger aufeinander. Masterstudiengänge wurden von Teilnehmern als der Versuch bewertet, Ausbildungsdefizite im regulären Studium quasi durch die Hintertür über kostspielige privatisierte Weiterbildungen auszugleichen. Zwar begrüßten alle Diskutanten durchaus individuelle Spezialisierungen und Qualifizierungen wie sie etwa im Rahmen bisheriger Fortbildungen der Kammern und Gesellschaften zu erwerben sind. Sobald diese aber in elitäre Strukturen wie Mastertitel oder gar neue Fachzahnarztbezeichnungen münden sollten, würde dies einer gesundheitspolitisch gefährlichen Zersplitterung der Zahnheilkunde den Weg bereiten, den umfassend tätigen Allgemeinzahnarzt entwerten und die Breitenversorgung verteuern und gefährden. Daher begrüßt es die VDZM, dass die Bundeszahnärztekammer noch keine Entscheidung über ihre Musterweiterbildungsordnung treffen wollte. Hier bestünde in der Tat noch erheblicher Diskussionsbedarf innerhalb der Zahnärzteschaft und der Gesellschaft.

Die nunmehr seit 30 Jahren bestehende Vereinigung Demokratische Zahnmedizin gründete sich in Abgrenzung zur offiziellen Standespolitik, welche nach Ansicht der oppositionellen Kräfte häufig zu sehr den kurzfristigen Eigeninteressen der Zahnärzteschaft verhaftet blieb. Dagegen hat die VDZM immer für das Konzept einer die Patienten und Versicherten berücksichtigenden und sozial verantwortlichen Gesundheits- und Berufspolitik geworben. So hat die Vereinigung sich stets gegen einen Abbau von Versicherungsleistungen gewendet und ist für den Erhalt und die vernünftige Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung eingetreten. Dazu gehört auch die Förderung und Sicherung der Qualität in den zahnärztlichen Planungs- und Behandlungsprozessen.

Lange verdrängte Tabuthemen wie die Verfolgung vieler – vor allem jüdischer – Kolleginnen und Kollegen im Nationalsozialismus, aber auch die Verwicklung etlicher Zahnmediziner in Untaten des NS-Regimes, griff die VDZM als erste zahnärztliche Berufsververeinigung auf. Seither bemüht sie sich, in ihren Publikationen darüber aufzuklären, und unterstützt Initiativen, den damals verfolgten und ermordeten Menschen ein ehrendes Andenken zu setzen.

Durch jahrelange kritische und konstruktive Oppositionsarbeit in Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, in denen Mitglieder der VDZM als Einzelpersonen oder über Listenverbindungen vertreten sind, wurde Etliches erreicht, aber das sei kein Grund zur Selbstzufriedenheit, fasste die Vorsitzende der VDZM, Dr. med. Kristina Schwigon, Dresden, ihre Bilanz anlässlich 30 Jahre VDZM zusammen. Der Verband werde auch weiterhin die Berufspolitik kritisch und konstruktiv begleiten.

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www.vdzm.de

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Berliner Ärzteversorgung: Wichtiger Termin vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof

Dienstag, 02. Dezember 2008 von admin

Update 02.12.2008: Herr Gerber war als Zuhörer dort. Hier sein Bericht.

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Nachfolgende Verhandlung betrifft nicht das VZB, sondern die Berliner Ärzteversorgung, ist jedoch von der Grundsätzlichkeit der Frage her auch für unser Versorgungswerk von Bedeutung:

Mündliche Verhandlung über Verfassungsbeschwerden

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin verhandelt am

Dienstag, den 2. Dezember 2008,
im Plenarsaal (Raum 240) im Gebäude des Kammergerichts,
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin-Schöneberg,
um 10.00 Uhr

über die Verfassungsbeschwerden von vier Ärzten, die dem Vorstand der Berliner Ärztekammer und zugleich der Berliner Ärzteversorgung angehören. Sie wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen den gesetzlichen Ausschluss der gleichzeitigen Mitgliedschaft im Vorstand einer Kammer und im Verwaltungs- oder Aufsichtsausschuss der Versorgungseinrichtung dieser Kammer durch § 4 b Abs. 5 Satz 5 des Berliner Kammergesetzes in der Fassung des Neunten Gesetzes zur Änderung des Berliner Kammergesetzes vom 19. Juni 2006 (GVBl. S. 570).

Die Beschwerdeführer beanstanden, dass das Verbot der Ämterhäufung sie in ihren Rechten auf freien Zugang zu öffentlichen Ehrenämtern aus Art. 19 Abs. 1 der Verfassung von Berlin verletze und gegen das aus Art. 10 der Verfassung von Berlin abzuleitende Willkürverbot verstoße. Der Gesetzgeber habe ohne sachlich einleuchtenden Grund untersagt, was vierzig Jahre lang möglich gewesen sei und dem Wohl der Berliner Ärzteversorgung gedient habe. Die Inkompatibilitätsregelung sei darüber hinaus Teil einer mit dem Änderungsgesetz vorgegebenen Organisationsstruktur, die das Selbstverwaltungsrecht der Kammer in verfassungswidriger Weise beschränke.

Quelle: Berliner Verfassungsgerichtshof, Pressemitteilung 21.11.2008

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Hintergrundinformationen im Berliner Zahnärzte Forum, bitte hier.

FG, 22.11.2008

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