Fraktion Gesundheit – Berliner Zahnärzteschaft

Inter-nett 1/10: Bundesregierung verteidigt Versorgungswerke

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Deutscher Bundestag: Pressemitteilung Arbeit und Soziales/Antwort – 01.02.2010

Berufsständische Versorgungswerke leiden nicht unter der Krise

 

Berlin: (hib/ELA/AW) Die berufsständischen Versorgungswerke sind aufgrund der Finanzkrise nicht in Schwierigkeiten geraten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/497) auf eine Kleine Anfrage (17/295) der SPD-Fraktion und betont, dass daher ”auch keine Auswirkungen auf die Leistungshöhe zu beobachten“ seien. In Deutschland bestünden zurzeit 89 berufsständische Versorgungswerke für die Angehörigen der kammerfähigen Freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie Ingenieure), die auf der Grundlage von Landesrecht die Pflichtversorgung ihrer Angehörigen für den Fall des Alters, der Invalidität und des Todes gewährleisten.

Die Bundesregierung sieht in den bestehenden Versorgungseinrichtungen ein historisch gewachsenes, effizientes und effektives System der Alterssicherung für spezifische Berufsstände.“Gründe, an deren gesellschafts-, sozial- und wirtschaftspolitischer Sinnhaftigkeit zu zweifeln, sieht sie nicht“, heißt es weiter. Der Regierung sei ”nicht bekannt“, dass sich aktuell neue Versorgungswerke gründen wollten.

Während in Westdeutschland im Jahr 1991 lediglich 347.000 Mitglieder in die Versorgungswerke einzahlten, erhöhte sich die Zahl auf 621.000 im Jahr 2006. In Ostdeutschland stieg die Zahl nach Regierungsangaben im selben Zeitraum von 10.000 auf 65.000. Im Jahr 1990 1,11 Prozent aller Erwerbstätigen zahlende Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke gewesen, 2006 lag der Anteil bei 1,76 Prozent.

U. G.

Dieser Beitrag wurde am Montag, 01. Februar 2010 um 17:25 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Inter-nett abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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